Donnerstag, 23 Februar 2023 14:16

Inkongruente bzw. gespaltene Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften als Gestaltungsinstrumente

In der jüngsten Vergangenheit hat der BFH in mehreren Urteilen zur Inkongruenz bzw. zur Spaltung von Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften Stellung genommen.

Hierbei geht es vor allem einerseits um die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an eine solchen Vorgehensweise (um gewünschte steuerliche Folgen herbeiführen zu können) und zum anderen um die angemessene Buchungs- und Bilanzierungstechnik. Der BFH hat hierbei sukzessive die Handlungsspielräume für Steuerpflichtige erweitert, so dass diese Techniken der flexibilisierten Gewinnverteilung unter etwaigem Einschluss von Gewinneinbehalt (mit Steueraufschub) deutlich an Attraktivität gewinnen.

Grundvoraussetzung ist sicherlich die proaktive Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der betroffenen Kapitalgesellschaft.

Zu diesem Themenkreis können Sie gerne die Berater der Steuerfach- (Herrn Georg Schleithoff und Herrn Christian Brütting)  und Rechtsabteilung (Herrn Dr. Aare Schaier) ansprechen.