Der BFH hat mit Urteil vom 10.11.2022 (Az. IV R 8/19) zu Anforderungen an das Verlustausgleichspotential i.S.v. § 15 a EStG erneut Stellung genommen. Im Kern geht es hierbei darum, unter welchen faktischen und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen eine freiwillige Einlagenleistung (zur Schaffung von Verlustausgleichspotential) anerkannt wird.
Die Anforderungen des BFH betreffen hierbei zum einen gesellschaftsrechtliche (teils sogar -vertragliche) Maßgaben und zum anderen die Erfassungs- und Buchungstechnik im Kontenmodell relevanter Personengesellschaften. Gerade bei älteren Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften kann durch diese Rechtsprechung leicht Korrektur- und Anpassungsbedarf entstehen.
Zudem wird wiederum deutlich, wie wesentlich ein klares Kontenmodell (im Eigenkapital der betroffenen Personengesellschaft) und eine eindeutige Buchungstechnik sind.
Sollten Sie sich in einem wirtschaftlichen Umfeld bewegen, in dem § 15 a EStG für Sie von besonderem Interesse ist, sprechen Sie bitte Ihren audalis Steuerberater oder direkt die Steuerfach- (Herrn Georg Schleithoff und Herrn Christian Brütting) bzw. Rechtsabteilung (Herrn Dr. Aare Schaier) an.