Die Befürchtungen um eine steigende Anzahl Insolvenzfälle in Deutschland haben sich erfüllt: Die Firmenpleiten haben sich im Vergleich zum Jahr 2021 im Verlauf des Jahres 2022 deutlich erhöht. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die spürbare Inflation mit den hohen Energiekosten, steigenden Löhnen und Kreditzinsen. Dadurch geraten Unternehmen immer mehr unter Druck. Hinzu kommt das rückläufige Konsumverhalten der Verbraucher. Im Gegensatz zur Coronapandemie ist davon auszugehen, dass die Nachfrage längerfristig geringer ausfallen wird. Direkt oder indirekt betreffen diese Faktoren jedes Unternehmen. Unternehmen, die ihre finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur unzureichend verfolgen, können unzweifelhaft in eine Krise stürzen. Gerade ein gutes Liquiditätsmanagement auf Basis einer belastbaren Liquiditätsplanung ist hier als essenziell hervorzuheben.
Für Einzelunternehmer und Kaufleute ist die Betriebsinsolvenz zugleich auch die eigene Privatinsolvenz, weil sie für die Schulden persönlich haften. Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften bekommen zwar ein gesondertes Insolvenzverfahren, aber die Haftung der Gesellschafter betrifft bei Kapitalgesellschaften häufig Insolvenzverschleppungstatbestände und hingegebene Bürgschaften sowie ggfs. die persönliche Haftung des Gesellschafters/Geschäftsführers.
Ein frühzeitiger Insolvenzantrag, noch bevor die betrieblichen und ggfs. privaten Mittel im Feuer stehen, kann die Aussichten auf eine Sanierung und Entschuldung des Unternehmens wesentlich verbessern. Allerdings ist die Insolvenz in der Praxis leider häufig ein Problem, dem sich viele erst dann stellen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
„Alles weist darauf hin, dass die Zahl der Insolvenzen in den nächsten Monaten weiter spürbar ansteigen wird“, weiß Steuerberater Tobias Eickermann, der als Partner der Kanzlei audalis in Dortmund regelmäßig Insolvenzfälle erlebt. „Viele Unternehmen haben nur eine sehr geringe Marge, erstellen aber dennoch bspw. keine Planungsrechnung - ein schwerwiegender Fehler, durch den potenzielles Unheil oft zu spät erkannt wird.“
Im Rahmen der Planungsrechnung gilt es, sämtliche Erträge und Kosten sowie anstehende Investitionen zu prüfen. Gerade im Jahr 2023 gilt es seriös zu wirtschaften. Zusätzlich müssen sich gerade die Geschäftsführer rechtlich absichern, um nicht mit Haftungsansprüchen konfrontiert zu werden. Auch hier ist eine Planungsrechnung unerlässlich.
Für sämtliche betriebswirtschaftliche, rechtliche sowie steuerrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Krisenbewältigung von Unternehmen steht die Kanzlei audalis jederzeit zur Verfügung.